Schutz vor sexualisierter Gewalt im Gestaltungsraum IX

Ein sicherer Ort für alle

Wenn man über das Thema sexuelle Gewalt in der Kirche spricht, dann kann sich niemand vorstellen, dass es in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Kirchenkreis Menschen gibt, die andere sexuell belästigen oder sexuelle Gewalt ausüben. Aber: Es gibt Fälle sexueller Gewalt auch bei uns in der evangelischen Kirche. Als Kirche haben wir die Pflicht alles dafür zu tun, dass diejenigen, die zu uns kommen, so sicher wie möglich sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kirche ein sicherer Ort für alle wird.

Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene

Seit dem Herbst 2021 geht der Evangelische Kirchenkreis Bochum Schritte für ein umfassendes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Grundlage bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (KGSsG). Es definiert klare Standards, die für alle Gemeinden und Einrichtungen gelten.

Zur Umsetzung des Kirchengesetzes kooperiert die Evangelische Kirche in Bochum mit den anderen Kirchenkreisen im Gestaltungsraum in Herne und Gelsenkirchen-Wattenscheid.

Das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ruht auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Hilfe.

Prävention – Wir sensibilisieren

Alle Menschen, die in unserer Kirche arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sensibilisieren alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche in Bochum, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln. 

Ein wichtiger Baustein der Prävention sind die Schulungen aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Kirche. Sie werden nach dem Schulungsstandard "hinschauen-helfen-handeln" geschult und somit für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert. Neben dem hier vermittelten Grundlagenwissen geht es u.a. auch darum, die kirchlichen Strukturen und Besonderheiten zu verstehen, um im Verdachtsfall handlungsfähig zu bleiben und sofort zu wissen, was zu tun ist. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt.

Alle Mitarbeitenden legen ihrem Arbeitgeber zudem ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Neben den Schulungen stellt die Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten ebenfalls einen wichtigen Baustein der Prävention dar. Die Präventionsfachkraft im Gestaltungsraum unterstützt die Gemeinden und Kirchenkreise bei der Erstellung von Schutzkonzepten. Sie stellt den leitungsverantwortlichen Personen in Presbyterien und der Kirchenkreisleitung das nötige Wissen bereit, um sie in diesem Prozess zu begleiten.

Hierzu bietet Teresa Thater als Präventionsfachkraft für die Gemeinden Veranstaltungen zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes an. Diese Termine finden Sie hier.

Intervention – Wir handeln

Wird in unserem Kirchenkreis der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort. Dabei werden wir von externen Stellen unterstützt.

Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der EKvW. Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle zu wenden.

Bei der Bearbeitung einer Meldung wird der Notfallplan berücksichtigt. Dieser ist Teil des Schutzkonzeptes und legt fest, welche Schritte gegangen und welche Personen informiert bzw. beteiligt werden müssen.

Hilfe – Wir unterstützen

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.

Als Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen steht Kirchenrätin Daniela Fricke (0521 594-308, daniela.frickedontospamme@gowaway.ekvw.de) zur Verfügung. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein.

In den Schutzkonzepten der Gemeinden und des Kirchenkreises muss weiterhin festgeschrieben werden, welche Unterstützungsangebote geleistet werden.

Darüber hinaus können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an die zentrale Anlaufstelle.help wenden. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote. help übernimmt somit eine Lotsenfunktion.

Präventionsstelle im Gestaltungsraum

Das Team der Präventionsstelle besteht aus einer Präventionsfachkraft, einer Verwaltungskraft und fünf Multiplikatorinnen.

Tel.: 0234 962904-16
Westring 26a
44787 Bochum

Hier gibt es mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Ansprechstelle für Betroffene in der EKvW

Kirchenrätin Daniela Fricke
Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Tel.: 0521 594-308

Mail: daniela.fricke@ekvw.de

Meldestelle

Marion Neuper
Referentin Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"
­Tel.: 0521 594-381
­Mail: marion.neuperdontospamme@gowaway.ekvw.de

Verantwortlich für die Umsetzung des KGSsG in Bochum

Synodalassessorin Diana Klöpper

Tel. 0151 43180625

diana.kloepperdontospamme@gowaway.ekvw.de

Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"

Christian Weber
Referent für allgemeine Präventionsarbeit
­Tel.: 0521 594-380
­Mail: christian.weberdontospamme@gowaway.ekvw.de

Marion Neuper
Referentin für Intervention
Tel.: 0521 594-381
­Mail: marion.neuperdontospamme@gowaway.ekvw.de

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