Grabarten und Möglichkeiten der Bestattung

Wahlgrabstätten

eignen sich als Familiengräber, da mehrere Bestattungen in einem Grab durchgeführt werden können. In einer Wahlgrabstelle können je nach Friedhofssatzung ein Sarg und mehrere Urnen beigesetzt werden. Wahlgräber können auch mehrstellig sein. Daneben gibt es auch Urnenwahlgräber zur Bestattung von mehreren Urnen.

Wahlgräber können auf dem jeweiligen Friedhof nach Absprache frei gewählt und von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege.

Zudem kann die Größe der Grabstätte (Anzahl der Stellen) selbst bestimmt werden. Die Vorgaben der Friedhofssatzung sind hierbei zu beachten. Einige FriedhofsträgerInnen bieten Dauergrabpflegeverträge an.

Das Wahlgrab wird für 25 – 30 Jahre erworben, bei jeder neuen Beisetzung muss für den dann Verstorbenen noch eine Ruhezeit von 25 – 30 Jahren gewähr leistet und nachgekauft werden. Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich,ebenso eine Verlängerung des Vertrages.

Reihengrabstätten

Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Es gibt Sargreihengräber und Urnenreihengräber, die der Reihe nach belegt werden.

Es kann nur ein Sarg oder eine Urne (auf manchen Friedhöfen auch zwei Urnen) beigesetzt werden.

Das Reihengrab wird für die Dauerder Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten gestaltet und gepflegt. Ein Nacherwerb ist in der Regel nicht möglich.

Wahlgemeinschaftsgrabstätten

eignen sich als Grabstätten für Verstorbene, die ihre Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten wollen oder können. Auf jede dieser Grabstätten wird von der Friedhofsträgerin oder den Nutzungsberechtigten je nach Friedhofssatzung eine einheitliche Grabplatte gelegt oder ein Gemeinschaftsgedenkstein mit Inschriften aufgestellt.

Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen oder zu gestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht.

In der Regel sät die Friedhofsträgerin die Grabstätte mit Rasen ein (Rasengräber). Einige Friedhofsträgerinnen bieten die individuelle Bepflanzung der Grabstätte an.

Das Wahlgemeinschaftsgrab wird für 25 – 30 Jahre erworben, bei jeder neuen Beisetzung muss für den dann Verstorbenen noch eine Ruhezeit von 25 – 30 Jahren gewährleistet und nachgekauft werden. Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich, ebenso eine Verlängerung des Vertrages.

Reihengemeinschaftsgrabstätten

werden für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen eingerichtet. Es gibt einheitliche Kissensteine oder ein zentrales Denkmal mit Inschriften, die durch die Fried hofsträgerin errichtet werden.

Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen oder zugestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht.

Weitere Informationen bietet auch die Initiative "Evangelischer Friedhof – Ort der Hoffnung" der Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen.