Hochzeit

Gottes Segen für das Brautpaar

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis "Ehe" begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und –geschichten eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen. Wie Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage gilt, wollen Partner und Partnerin in schönen und schweren Stunden zusammen bleiben, ihre Liebe gestalten und wachsen lassen.
 

Der Traugottesdienst

Der Traugottesdienst hat drei Hauptteile:

Im ersten Teil steht die Traupredigt im Mittelpunkt.

Im zweiten Teil bekräftigen Sie Ihr Jawort füreinander, empfangen den Segen Gottes für Ihre Ehe und tauschen die Ringe.

In einem dritten Teil werden Fürbitten und Gebetswünsche für Ihre Ehe ausgesprochen.

Sie können Ihren Traugottesdienst mit gestalten, indem Sie Lieder, Gebete, Schrifttexte auswählen oder Fürbitten formulieren. Vielleicht wollen sich Ihre Trauzeugen beteiligen, die Ringe reichen, Texte oder Gebete vortragen oder bei der Segnung mitwirken. Ihr Jawort im zweiten Teil der kirchlichen Trauung können Sie auch mit gestalten. Manche Brautpaare formulieren selbst, was sie einander versprechen wollen, andere bitten den Pfarrer oder die Pfarrerin, ihre Versprechen vorzutragen und bekräftigen diese mit ihrem Ja, wieder andere Brautpaare möchten lieber auf die klassischen, überlieferten Traufragen antworten.


Der Trauspruch

Dieses Wort soll ein Begleiter Ihres gemeinsamen Weges sein. Suchen Sie es sich deshalb mit Sorgfalt aus. Der Trauspruch ist die Grundlage der Predigt. Die Auswahl Ihres biblischen Trauspruches ist ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung der kirchlichen Trauung.


Welche Bedingungen gibt es für eine kirchliche Trauung?

Bevor Sie zur Kirche kommen, sind Sie durch Ihr Ja-Wort im Standesamt vor dem Gesetz ein Ehepaar geworden.

Bei der kirchlichen Trauung werden Sie also nicht verheiratet, sondern Ihre Ehe wird gesegnet. Ihnen wird zugesprochen, dass Gott Sie in Ihrer Ehe begleiten, tragen und ermutigen will.

Wenn Sie beide getauft, konfirmiert und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, steht einer kirchlichen Trauung nichts entgegen.

Zur Trauung bringen Sie bitte die Heiratsurkunde vom Standesamt oder Ihr Stammbuch mit. Falls die Traukirche nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, in der Sie wohnen, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Pfarramt, damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.


Und wenn die Partner verschiedenen Konfessionen angehören?

Gehört ein Partner einer anderen evangelischen Kirche, zum Beispiel einer Freikirche an, so ist die kirchliche Trauung selbstverständlich ohne weiteres möglich.


Ist ein Partner katholisch, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Sie lassen sich in einer katholischen Kirche von einem katholischen Pfarrer trauen.
Sie lassen sich in einer katholischen Kirche trauen, und ein/e evangelische/r Pfarrer/in wirkt mit. Beide Kirchen erkennen die Trauung als gültig an.
Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer/ einer Pfarrerin trauen.
Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche trauen, und ein katholischer Geistlicher wirkt beim Gottesdienst mit.

Für diese Formen der kirchlichen Trauung benötigt der katholische Partner vom zuständigen Pfarrer eine schriftliche Genehmigung.


Ein Partner gehört einer anderen Religion an

Gehört ein Partner keiner christlichen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft an (z. B. Islam, Judentum, Buddhismus), so ist eine kirchliche Trauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies klären Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Pfarrer bzw. Ihrer Pfarrerin.


Ein Partner ist geschieden

Die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf Lebenszeit angelegt. Trotzdem scheitern Menschen in ihrem Vorhaben, ein Leben lang zusammen zu bleiben.

In der evangelischen Kirche ist die Trauung von Geschiedenen ohne weiteres möglich.


Ein Partner ist aus der Kirche ausgetreten

Auch in diesem Fall ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich möglich.

Wichtig ist, dass Sie darüber rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin das Gespräch suchen. Vielleicht ist die kirchliche Trauung aber auch ein Anlass, über einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken.


Gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2019 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), zu der auch Bochum gehört, offiziell kirchlich getraut werden. Allen Paaren mit evangelischem Ehepartner, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind, wird eine Trauung angeboten, Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit bestehen nicht mehr. In den gesetzlichen Regelungen wird geschlechtsneutral von „Eheleuten“ oder „Ehepartnern“ gesprochen. So macht die Evangelische Kirche von Westfalen deutlich, dass der Segen Gottes in der Trauung für alle Ehepaare gilt, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung.


Merkzettel fürs Traugespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin

  • Wo soll die Trauung stattfinden?
  • Gemeindebüro im Stadtteil kontaktieren (Telefonbuch)
  • Termin fürs Traugespräch rechtzeitig vorher ausmachen
  • Familienstammbuch heraussuchen
  • Trauzeugen bestimmen
  • Ist ein Partner katholisch, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer/ einer Pfarrerin trauen - oder
Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche trauen, und ein katholischer Geistlicher wirkt beim Gottesdienst mit.
Für diese Formen der kirchlichen Trauung benötigt der katholische Partner vom zuständigen Pfarrer eine schriftliche Genehmigung.