Wohlfahrtsverbände fordern Vergabeverfahren zu sozial fairen Kriterien

Erstellt am 02.03.2020

Nachteilige Auswirkungen für die Nutzer von sozialen Angeboten berücksichtigen

Die Bochumer Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände kritisiert die Entwicklung der (europaweiten) Vergabeverfahren im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der sozialen Dienstleistungen, z.B. in der Flüchtlingsbetreuung. Der Zusammenschluss fordert ein Vergabeverfahren zu sozial fairen Kriterien und nachhaltigen örtlichen Bezügen.


Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Die Bochumer Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände steht für Träger- und Angebotsvielfalt in Bochum. Weit mehr als 100 gemeinnützige Bochumer Organisationen, Träger und Verbände engagieren sich in unserer sozialen Stadt.

In den letzten Jahren häufen sich in Bochum (europaweite) Vergabeverfahren im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Diese Entwicklung beurteilt die Bochumer Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände als äußerst kritisch, vor allem im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Angeboten.

Die Bochumer Arbeitsgemeinschaft verschließt sich dabei ausdrücklich nicht dem „Wettbewerb“ und den Grundsätzen wirtschaftlichen Handels, sondern fordert Vergabeverfahren zu sozial fairen Kriterien und nachhaltigen örtlichen Bezügen. Sozial nachhaltige Vergabeverfahren von kommunalen Mitteln müssen aus Sicht der Bo-chumer Wohlfahrtsverbände folgende Kriterien erfüllen:

• Eine Tariforientierung in Anlehnung an die Tarifregelungen des TVÖD sollte zwin-gend vorausgesetzt werden. Derzeit erfolgt eine ausschließliche Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn. Dies fördert prekäre Arbeitsverhältnisse und erhöht un-ter anderen das Risiko weiterer Transferleistungen aus diesen Arbeitsverhältnis-sen heraus.

• Soziale Dienstleistungen sollten beschränkt an Bochumer Träger vergeben wer-den und einen deutlichen Fokus auf die Einbringung und Vernetzung im örtlichen Gemeinwesen setzen, zum Beispiel in der Einbindung von ehrenamtlichen Netzwerken, örtlichen Angeboten der Träger et cetera.

• Soziale Dienstleistungen – der Dienst am Menschen in Finanzierung durch kom-munale Mittel sollte nur an gemeinnützige Träger verbgeben werden. Eine Gewinnorientierung zu Lasten der betroffenen Mitarbeitenden widerspricht den Grundsätzen einer sozialen Stadt.

• Inhaltliche Wertungskriterien erfordern fachliches Wissen beim Ausschreibenden. Dieses ist konsequent weiterzuentwickeln und in den Vordergrund zu stellen, damit eine soziale Leistung eine möglichst hohe Wirkung beim Betroffenen erzielt.

• Soziale und gewerbliche Leistungen sollten getrennt vergeben werden.

Aus Sicht der Bochumer Wohlfahrtsverbände sind die Verwaltung und insbesondere politische Entscheidungsträger aufgefordert, sich klar zu nachhaltigen und sozial fairen Vergabebedingungen zu bekennen.

Für die Bochumer Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

Jens Fritsch, Vorsitzender (Vorstand Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum)
Marc Schaaf (Geschäftsführer AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte)
Hans-Werner Wolff (Vorstand Caritasverband für Bochum und Wattenscheid)
Holger Boehnert (Vorstand DRK-Kreisverband Bochum)
Oliver Becker (Kreisgruppengeschäftsführer Der Paritätische Bochum)
Aleksander Chraga (Geschäftsführer Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen)


Über die Bochumer Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände:

Die Bochumer Arbeitsgemeinschaft ist der örtliche Zusammenschluss der anerkannten Wohlfahrtsverbände Diakonie, Caritas, Jüdischer Wohlfahrtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und Der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Kontakt
Jens Fritsch (Vorsitzender AG Wohlfahrt)
c/o Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V.
Westring 26, 44787 Bochum
Fon: 0234 9146-1020
Mail: jens.fritsch@diakonie-ruhr.de